Reiseversicherung und Reiserücktrittskosten-Absicherung
Reiserücktrittskosten-Absicherung – unser langjähriger Bonus für Sie
Eine Reiserücktrittskosten-Absicherung für Busreisen ist größtenteils im Reisepreis enthalten (beachten Sie dazu das Leistungspaket). Diese übernimmt den Großteil der anfallenden Stornierungskosten, wenn Sie oder eine mitreisende Person im selben Zimmer einen Unfall haben, schwer und unerwartet erkranken oder versterben.
Lediglich eine Bearbeitungsgebühr von bis zu maximal 100,- € je Person kann anfallen:
- Bei einer Stornierung bis 4 Werktage vor Reisebeginn fallen 50,00 € p. P. an.
- Ab 3 Werktagen bis 1 Tag vor Reisebeginn fallen max. 100,00 € p. P. an.
- Bei Reisen unter 150 € bleibt die Bearbeitungsgebühr immer bei 50,00 € p. P.
Der Veranstalter ist unverzüglich zu informieren, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Das versicherte Ereignis muss unbedingt vor der Stornierung eingetreten sein, andernfalls handelt es sich nicht um einen Fall der Reiserücktrittskosten-Absicherung.
Die Stornierung muss zwingend vor Reiseantritt erfolgen (Stornierung vor dem 1. Reisetag; am Anreisetag selbst fallen laut AGB mindestens 90 % Stornokosten an). Die Reiseabsage muss telefonisch und zusätzlich in schriftlicher Form bei uns eingegangen sein. Es muss unverzüglich ein ärztliches Attest (spätestens 7 Tage nach Stornierung) vorgelegt werden.
Sonderleistungen (wie bestellte Eintrittskarten, Zuschläge für Einzelzimmerbelegung aufgrund von Teilstornierungen, Kosten für Extrabestellungen bzw. Reservierungen auf Kundenwunsch) unterliegen nicht der Absicherung und sind im Schadensfall in voller Höhe zusätzlich zu tragen bzw. vorher separat zu versichern.
- Die Rücktrittskosten-Absicherung gilt lediglich für Busreisen. Flug-, Schiffs- oder andere Sonderreisen sind, sofern nicht im Leistungspaket ausgewiesen, davon ausgenommen.
- Die Reiserücktrittskosten-Absicherung kann nicht aus dem Reisepreis herausgerechnet werden.
- Für weitere Reiseversicherungen (Gepäck, Krankheit, Eintrittskarten usw.) und für den Fall einer Erkrankung bzw. eines Unfalls während der Reise empfehlen wir dringend den Abschluss einer zusätzlichen Reiseversicherung.
Wichtig: Ein pandemiebedingter Rücktritt (z. B. durch eine Infektion mit SARS-CoV-2) ist kein abgesichertes Ereignis. Möchten Sie dieses Risiko vor Reisebeginn oder während der Reise versichern, empfehlen wir zusätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie der Zusatzversicherung (Corona-Reiseschutz) über die HanseMerkur. Wir beraten Sie gerne!
Gut versichert – sorgenfrei vor und während Ihres Urlaubs
Bei einigen Reisen bzw. Reisearten (Flugreisen, Schiffsreisen, Ferienzielfahrten) ist unsere Frankenland Reiserücktrittskosten-Absicherung nicht inkludiert. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Reiseversicherung über unseren Partner HanseMerkur. Aber auch bei den Reisen, bei denen der Frankenland-Schutz schon dabei ist, sollten Sie bei Auslandsreisen an eine Auslandskrankenversicherung denken oder bei Musicalreisen zum Beispiel an eine Eintrittskarten-Versicherung.
Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck- oder Reisekrankenversicherungen können Sie selbstverständlich auch bei uns buchen. Gerne beraten wir Sie persönlich: Beratungshotline 09534 9220-20.
